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Sprunggelenk

Arthrose
künstlicher Gelenk­ersatz

Die Arthrose des oberen Sprungelenkes und / oder unteren Sprunggelenkes ist eine degenerative Gelenkerkrankung. Bei einer Arthrose kommt es zu einer Ausdünnung des gelenkbildenden Knorpelgewebes im oberen und / oder unteren Sprunggelenk. Mit zunehmender Ausdünnung des Gelenkknorpels werden die Bewegungen im Gelenk schmerzhaft. Jeder Mensch entwickelt Arthrosen. Etwa ab dem 65. Lebensjahr gibt es praktisch keinen Menschen mehr ohne Anzeichen von Verschleiß. Ursachen für diese Verschleißerkrankung sind neben dem Lebensalter u. a. Unfallmechanismen, Übergewicht, Gelenkfehlstellungen, Kortisontherapie, rheumatische Erkrankungen.

Wann operieren?

Ist die Arthrose des Sprunggelenkes soweit fortgeschritten, dass konservative Therapiemaßnahmen, eine arthroskopische Operation und / oder gelenkerhaltende Operationen (Knorpel(-Knochen)Transplantation) keine Schmerzreduktion mehr erzielen, so ist die Versteifungsoperation des oberen und / oder unteren Sprunggelenkes oder der künstliche Gelenkersatz des oberen Sprunggelenkes die Therapie der Wahl.

Was passiert bei der OP?

Es gibt unterschiedliche operative Verfahren zur Gelenkversteifung sowie unterschiedliche Modelle für den künstlichen Sprunggelenkersatz. Das jeweilig zu verwendende Verfahren / Prothesenmodell richtet sich zum einen nach dem Ausmaß der Gelenk- inklusive Muskel-, Sehnen- und Bandzerstörung, und zum anderen nach dem Patientenanspruch, dessen Aktivität und Alter.

Nachbehandlung

Die Mobilisation erfolgt ab dem 1. Tag nach der Operation mit Hilfe der Physiotherapie an Unterarmgehstützen. Das operierte Gelenk / Bein darf für 3 bis 6 Wochen nicht voll belastet werden. Hier ist eine zeitweise Teilbelastung an Unterarmgehstützen einzuhalten und das Gelenk wird in einer Schiene ruhig gestellt. Für diesen Zeitraum ist eine medikamentöse Thromboseprophylaxe erforderlich. Nach der stationären Entlassung sollte die Physiotherapie, ggf. in Form einer stationären / ambulanten Anschlussheilbehandlung, weiter fortgesetzt werden. In der Regel ist nach einer Operation der Gelenkversteifung oder des Gelenkersatzes mit einer Rehabilitation von 12 Wochen zu rechnen. Patienten müssen mit einer Arbeitsunfähigkeitszeit von 3 Monaten rechnen.

Ausführliche Informationen zu Schulterprothesen und zum künstlichen Gelenkersatz finden Sie hier.